Inklusion an der Georg-Schumann-Schule
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
wenn Ihr Kind beim Lernen oder anderweitig im Schulalltag Unterstützung braucht, ist es wichtig, dass wir am besten schon bei der Anmeldung alle Informationen von Ihnen bekommen.
Beispiele:
- Wurden an einer anderen Schule Verfahren zur Feststellungeines Förderbedarfs eingeleitet?
- Wurde bei Ihrem Kind ein Förderbedarf festgestellt?
- Hat ihr Kind eine chronische Erkrankung, die im Schulalltag eine Rolle spiele könnte?
- Hat ihr Kind Einschränkungen beim Hören oder Sehen?
- Liegt eine LRS, Legasthenie und/oder Dyskalkulie vor?
- Wurde z.B. ADS oder ADHS diagnostiziert?
- Braucht Ihr Kind spezielles Lernmaterial?
Dabei geht es nicht darum, Ihr Kind eine „Schublade“ zu stecken. Wir haben dann die Möglichkeit, Ihr Kind und Sie schon vor Schulbeginn zu einem Kennenlerngespräch einzuladen. Weiterhin können wir beispielsweise im Voraus Lernmaterial und Fördermittel bereitstellen oder den Förderbedarf bei der Planung berücksichtigen.
Geben Sie bitte folgende Dokumente bei der Anmeldung mit ab (wenn vorhanden):
- Feststellungsbescheid des Förderbedarfs
- Diagnosen und Gutachten
- Förderpläne und Entwicklungsberichte
- Schweigepflicht-Entbindung für Ansprechpartner (z.B. Ärzte, Therapeuten, Grundschule), mit denen wir uns austauschen dürfen
Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Inklusion bitte an: